Gesetze / IOP-Governance-Verordnung
GIGV§ 16 Beschwerdeverfahren
Stand: 14.09.2024
Das Kompetenzzentrum legt in der Geschäfts- und Verfahrensordnung nach § 18 ein Verfahren zur Behandlung von Hinweisen auf das negative Abweichen eines zertifizierten Systems von den verbindlichen Anforderungen nach Anlage 1 fest.